Alle kommerziellen und viele private Website-Betreiber müssen im Internet Flagge zeigen: Fehlende oder auch gut versteckte Personen- und Adressdaten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Außerdem lauern Abmahner im Hinterhalt. akademie.de erläutert, wann welche Angaben im sogenannten Impressum erforderlich sind und wie die Anbieterkennzeichnung rechtssicher in die Website integriert wird.

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Erstellt am: 26.05.2009 um 13:13 Uhr
Gelesen: 2467 · heute: 4 · zuletzt: 2. September 2010
Kategorie: Wissen, Rat & Tipps
Tags: Ratgeber, Rechtliches
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2 Reaktionen auf “Pflichtangaben und Formvorschriften für das Website-Impressum”

  1. Christian auf diesen Kommentar antworten

    Ich weiß nicht wieso so viele Webmaster ein Problem damit haben ihre Daten zu veröffentlichen?!? Wer eine Seite im Netz hat, muss eben auch ein vernünftiges Impressum vorzeigen. Wer das nicht möchte sollte seine Seite vom Netz nehmen…

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