Datenschutzrechtlich sind Google Analytics & Co. problematisch, da sie unter Umständen zum “gläsernen User” beitragen. Zwar besteht derzeit keine konkrete Abmahngefahr, da jedoch die Gerichtsbarkeit deutschen Webseiten-Betreibern bereits enge Grenzen in der Benutzung solcher Tools gesetzt hat, ist eine künftige Tendenz bereits erkennbar.

akademie.de geht in einem aktuellem Beitrag auf das Thema ein, und erklärt die Rechtslage.

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Erstellt am: 30.05.2008 um 10:32 Uhr
Gelesen: 1687 · heute: 3 · zuletzt: 2. September 2010
Kategorie: Wissen, Rat & Tipps
Tags: Rechtliches
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