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Das Website Handbuch

Das große farbige Website-Handbuch

Wenn Sie eine erfolgreiche Website programmieren und gestalten wollen, eine Website, die allen Ansprüchen genügt, dann ist das Ihr Buch! Hier finden Sie einfach alles: Programmierung, Design, grenzenlose Interaktivität, Datenbankanbindung, Content-Management-Systeme, Barrierefreiheit, Hackerschutz, Affiliate-Programme, rechtliche Fragen und vieles mehr. Kein Thema wird ausgelassen. Das ganze Buch ist außerdem ein ausgezeichnetes Nachschlagewerk. Für den schnellen Überblick gibt es im Anhang eine HTML-Befehlsreferenz und eine Referenz der CSS-Eigenschaften.

Die bootfähige DVD bietet Ihnen die besten Tools und alles, was Sie wirklich brauchen, “ready to use”.

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Da die gesetzlichen Regelungen nicht klar sind, stellt das t3n Magazin die 20 häufigsten Fehler und Probleme im E-Mail-Marketing zusammen.

Alle kommerziellen und viele private Website-Betreiber müssen im Internet Flagge zeigen: Fehlende oder auch gut versteckte Personen- und Adressdaten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Außerdem lauern Abmahner im Hinterhalt. akademie.de erläutert, wann welche Angaben im sogenannten Impressum erforderlich sind und wie die Anbieterkennzeichnung rechtssicher in die Website integriert wird.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diebstahl, Verleumdungen und Beleidigungen sind in der Online-Welt ebenso verboten wie im richtigen Leben. Darüber hinaus sollten Web-Publizisten ein paar Besonderheiten beachten, denn im Netz kann man besonders schnell und leicht über juristische Fallstricke stolpern. Das gilt auch dann, wenn ihre Seiten rein privaten Charakter haben. akademie.de gibt Tipps für Hobby- und andere Webmaster.

Text der Petition:
“Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.”

50.000 Mitzeichner werden bis zum 16.6.2009 benötigt, um die Petition zur öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss zu bringen.

Web 2.0 & Recht” beschäftigt sich mit der Frage, ob Tweets urheberrechtlich geschützt sind.

Die überarbeitete Fassung des bekannten Skripts €œInternetrecht€ von Professor Dr. Thomas Hoeren ist (mit mittlerweile ca. 546 Seiten) erschienen, und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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