Torsten Schwarz erläutert in der Marketing Börse acht Grundregeln für den Versand von Newslettern die man einhalten sollte, um Abmahnungen zu vermeiden. Eine kurze und prägnante Darstellung der wichtigsten Stolpersteine.

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Auf digi-info.de gibt es einen Webimpressum-Assistent, der automatisch ein Impressum mit allen Pflichtangaben gemäß Teledienstegesetz und dem so genannten »Vertrag über Mediendienste« (kurz MDStV) zusammenstellt. Der Assistent führt Schritt für Schritt durch die Erstellung und liefert am Ende ein Musterimpressum, das kopiert und in die eigene Webseite übernommen werden kann.

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Der “Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD” gibt detailliert Auskunft über die angemessene Vergütung in vielen Designbereichen. Mit einem Überblick über die Entwurfsvergütung einzelner Designleistungen und jeweils vier Beispielen der Nutzungsrecht-Einräumung bietet er eine gute Orientierung für Angebot und Kalkulation.

Neben der Printausgabe ist auch die Ausgabe VTV digital neu auf CD-ROM erschienen. Nach der Bestimmung der angemessenen Vergütung für eine Designleistung kann der Anwender direkt aus dem Programm Angebot, Auftrag und Rechnung generieren. Die entsprechenden Formulare können angepasst und ausgedruckt werden.

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Vorschriften, die bei der Wahl von Domain-Namen berücksichtigt werden muss, um Abmahnungen oder anderweitigen Ärger zu vermeiden. Alexander Raganitsch hat die wichtigsten Regeln in seinem Webmasterfind Blog zusammengestellt.

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RA Johannes Richter weist in seinem Artikel “Falle für Webdesigner und Shopprogrammierer: Haftung bei illegaler Rechtsberatung” ausdrücklich darauf hin, dass sich die Internetdienstleister erheblicher Gefahr aussetzen, wenn sie ihre Kunden rechtlich beraten oder gar “fertige” Impressi oder AGBs liefern. Nicht nur, dass Rechtsberatung durch nicht autorisierte Personen generell mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt ist: Darüber hinaus haftet der Designer oder Programmierer auch noch für den erteilten Rat in voller Höhe.

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Das kostenlos abrufbare Buch Internetrecht von Professor Thomas Hoeren steht nun in einer erweiterten Fassung zum Download bereit (PDF-Datei, 1,4 MByte). Die Erweiterung auf nunmehr 491 Seiten wurde durch eine “Fülle ergangener Urteile zum Recht der Neuen Medien” notwendig, heißt es in einer Mitteilung. Das fünfte Update berücksichtige rund 100 neue Gerichtsentscheidungen zum Domain-, Urheber- und E-Commerce-Recht. Dabei seien diverse Urteile zu den Rechten und Pflichten von Internetshop-Betreibern integriert worden.

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Recht für Grafiker und Webdesigner

Diese Fragen stellen sich vielen Kreativen: Welchen Schutz genießen meine kreativen Leistungen? Dürfen meine Designs einfach abgekupfert werden? Welches Haftungsrisiko trägt der Designer? Auf was muss ich in Verträgen und Honorarvereinbarungen besonders achten? Dieses Buch bietet Antworten für Kreative in Web-Agenturen, Prepress-Betrieben und werbetreibenden Unternehmen. In verständlicher Sprache geht es auf viele Rechtsfragen rund um das Kommunikationsdesign ein.

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Fotografieren ist ein gefragtes Hobby. Doch welche rechtlichen Aspekte muss man beachten? Rechtsanwalt Arne Trautmann traut sich und klärt Foto-Freunde in einem neunteiligen Tutorial auf.

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